Erwachsenenbildung: Der K(r)ampf geht weiter!

Vielleicht erinnert sich noch die eine oder der andere: Die Landkreise Göttingen und Osterode haben im Frühsommer ihre Volkshochschulen (KVHS) und Kreismusikschulen (KMS) ausgegründet und zur KVHS Südniedersachsen gGmbH (gemeinnützige GmbH) fusioniert. Der Göttinger Betriebsexpress berichtete im Frühjahr von der Auseinandersetzung um die Ausgründung und der dabei gleich mit beabsichtigten Absenkung der Gehälter. Inzwischen hat sich Einiges getan:

Taxi in Istanbul

Stehen Taxifahrer vor Goldenen Zeiten?

Das GT brachte es als Aufmacher: Zum ersten Dezember sollen die Preise der Göttinger Taxen um 61% steigen! Die HNA rechnete am konkreten Beispiel und kam da „nur“ auf knapp 40%, aber wie auch immer: Zu Beginn des Weihnachtsgeschäftes müssen die Kunden deutlich tiefer in die Tasche greifen. Begründet wird dies mit der Einführung des Mindestlohnes von € 8,50 ab Januar.

Eine Dummheit?

Da reibt sich manch einer die Augen, wenn er oder sie in die Zeitung schaut und feststellt, dass in regierungsoffiziellen Kreisen über die Einschränkung der Organisationsfreiheit nachgedacht wird. „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ ist das Motto, unter dem diese Neuerung verkauft wird. Ursprünglich war das ja eine Forderung der etablierten DGB-Gewerkschaften, die damit die sogenannten „gelben Gewerkschaften“ los werden wollten.  

Muss das sein?

Muss denn alles umgestaltet und erneuert werden? Kann nicht wenigstens der Göttinger Betriebsexpress schön altmodisch und verstaubt als Überbleibsel aus den 1970er Jahren weiter existieren?

Wir sagen einfach mal: „Nö, kann er nicht“. Wir wollen, dass auch der Göttinger Betriebsexpress die Möglichkeiten nutzt, welche die Neuen Medien bieten und so den Inhalt – vor allem Berichte über Kämpfe in Göttinger Betrieben und Dienststellen – möglichst vielen NutzerInnen zugänglich macht.

Neue Rechtsprechung des BAG

 

Das BAG hat zu Betriebsratssitzungen Folgendes entschieden: Eine mangels Übermittlung der Tagesordnung verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann durch die im Übrigen ordnungsgemäß geladenen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in der Betriebsratssitzung geheilt werden, wenn dieser beschlussfähig iSd. § 33 Abs. 2 BetrVG ist und die Anwesenden einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen. Nicht erforderlich ist, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen. Praktische Bedeutung: Das BAG hat damit entschieden, wie eine fehlerhafte Ladung heilbar ist. Bisher war umstritten, ob dies nur möglich ist, wenn alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind. Logische Konsequenz dieser Entscheidung ist damit aber auch - und das kommt praktisch sehr häufig vor: Mit den Stimmen aller anwesenden Betriebsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder kann die Tagesordnung der Betriebsratssitzung rechtswirksam geändert werden. BAG, Beschluss vom 15.4.2014, 1 ABR 2/13

Die Börsen sind wieder auf Rekordjagd. Dax und Dow Jones vermelden wieder historische Höchstwerte, von denen zuletzt im Spätsommer 2008 zu hören war. Danach kamen Börsenkrach und Weltwirtschaftskrise. Diese Scharte scheint jetzt ausgewetzt, die Investoren sehen wieder frohen Mutes in die Zukunft und tragen ihr Geld zur Börse. Dazu haben sie auch allen Grund: Infolge der Krise ist die Arbeitslosigkeit weltweit massiv angestiegen und die Verhandlungsmacht der Lohnabhängigen gesunken. Nachdem staatliche Konjunkturpakete den Einbruch der Nachfrage abgebremst hatten und privater Konsum und Investitionen ganz allmählich wieder zulegten, konnte der Markt zu niedrigeren Kosten bedient werden. Unternehmensgewinne und Dividenden schossen in die Höhe. Finanzinvestoren, deren Vermögen dank großzügiger Staatszuwendungen sicher durch die Krise bugsiert wurde, waren sofort zu Stelle, um sich mit Aktien einzudecken.