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  1. Selbstbedienung in der VHS?

    Geschäftsführung der VHS muss finanzielle Unregelmäßigkeiten erklären

    Gelten für den Geschäftsführer einer öffentlichen GmbH andere Spielregeln als für „normale“ Beschäftigte? Das fragen sich die KollegInnen der VHS Göttingen-Osterode. Denn wie jetzt ans Licht kam, nutzte wohl der Geschäftsführer der VHS, Thomas Eberwien, die geschäftliche Kreditkarte über fast eineinhalb Jahre, ohne Belege vorzulegen oder Ausgaben für private Zwecke zu erstatten.

    Nachdem sich so einige tausend Euro seit April 2015 aufsummierten, u.a. für Flugreisen und Hotelrechnungen in Amsterdam und Mallorca, stellten KollegInnen nun sogenannte Gefährdungsanzeigen und wandten sich mit einer Beschwerde an den Betriebsrat.

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