Weitere mit diesem Schlagwort verbundene Beiträge:

  1. Hartz-IV: Bildungspaket, Bürgerarbeit…

    die Stümperei geht weiter

    In unserer vorigen Ausgabe (die leider schon länger zurückliegt, als uns selbst lieb ist) waren etliche der anstehenden Gesetzesänderungen, die im Wesentlichen durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2010 über die Verfassungsrechtmäßigkeit der Regelbedarfssätze nötig wurden, noch nicht beschlossen worden.
    Inzwischen wissen wir einiges mehr und genauer. Die meisten Änderungen wurden präzisiert und das Bildungspaket eingeführt.

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  2. Neues von der Hartz-IV-Front

    Front? Ist denn Krieg? Nun, geschossen wird nicht. Aber der Sozialabbau speziell für die Menschen, die Arbeitslosengeld II (im Volksmund Hartz IV) beziehen, geht rasant weiter.

    Dabei hatten viele nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar dieses Jahres gehofft, dass es mehr Geld und Verbesserungen für die Betroffenen geben würde.

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  3. Rechtstipp: Fehlerhafte Ladung zur Betriebsratssitzung

    Neue Rechtsprechung des BAG

     

    Das BAG hat zu Betriebsratssitzungen Folgendes entschieden: Eine mangels Übermittlung der Tagesordnung verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann durch die im Übrigen ordnungsgemäß geladenen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in der Betriebsratssitzung geheilt werden, wenn dieser beschlussfähig iSd. § 33 Abs. 2 BetrVG ist und die Anwesenden einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen. Nicht erforderlich ist, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen. Praktische Bedeutung: Das BAG hat damit entschieden, wie eine fehlerhafte Ladung heilbar ist. Bisher war umstritten, ob dies nur möglich ist, wenn alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind. Logische Konsequenz dieser Entscheidung ist damit aber auch - und das kommt praktisch sehr häufig vor: Mit den Stimmen aller anwesenden Betriebsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder kann die Tagesordnung der Betriebsratssitzung rechtswirksam geändert werden. BAG, Beschluss vom 15.4.2014, 1 ABR 2/13

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