In 11 Jahren seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (welches vieles, aber beileibe nicht alles zum Arbeitslosengeld II regelt) hat dieses Gesetz bereits die 9te Änderung erfahren. Und fast nie ist etwas verbessert worden (zumindest aus Sicht der Betroffenen). Meist ist das Gegenteil der Fall oder die Neuerungen sind unzulänglich.
In unserer letzten Ausgabe, Nr. 197, berichteten wir über die Änderungen im Wohngeldgesetz und die bevorstehende 9te Änderung zum SGB II. Im August ist diese dann durch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.

Neue Rechtsprechung des BAG

 

Das BAG hat zu Betriebsratssitzungen Folgendes entschieden: Eine mangels Übermittlung der Tagesordnung verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann durch die im Übrigen ordnungsgemäß geladenen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in der Betriebsratssitzung geheilt werden, wenn dieser beschlussfähig iSd. § 33 Abs. 2 BetrVG ist und die Anwesenden einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen. Nicht erforderlich ist, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen. Praktische Bedeutung: Das BAG hat damit entschieden, wie eine fehlerhafte Ladung heilbar ist. Bisher war umstritten, ob dies nur möglich ist, wenn alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind. Logische Konsequenz dieser Entscheidung ist damit aber auch - und das kommt praktisch sehr häufig vor: Mit den Stimmen aller anwesenden Betriebsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder kann die Tagesordnung der Betriebsratssitzung rechtswirksam geändert werden. BAG, Beschluss vom 15.4.2014, 1 ABR 2/13

die Stümperei geht weiter

In unserer vorigen Ausgabe (die leider schon länger zurückliegt, als uns selbst lieb ist) waren etliche der anstehenden Gesetzesänderungen, die im Wesentlichen durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2010 über die Verfassungsrechtmäßigkeit der Regelbedarfssätze nötig wurden, noch nicht beschlossen worden.
Inzwischen wissen wir einiges mehr und genauer. Die meisten Änderungen wurden präzisiert und das Bildungspaket eingeführt.

Von abhängig Beschäftigten wird Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Kompetenz, Flexibilität und vieles mehr verlangt. Im sogenannten Dienstleistungssektor soll insbesondere Frau auch noch dauernd freundlich grinsen und jede/n nach dem persönlichen Befinden fragen. Das ist ja wohl das Mindeste, was man (in diesem Falle das Unternehmen) von seinen Mitarbeiterinnen verlangen kann. Ach ja, wirklich?