1972 Das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Es geht davon aus, dass Betriebe Leiharbeiter nur bei saison- oder nachfragebedingten Produktionsspitzen anfordern. Die Überlassungsdauer ist auf 3 Monate begrenzt.

1985 Die Überlassungsdauer wird auf 6 Monate verlängert. Es gibt 46.000 LeiharbeiterInnen.

1994 Die Überlassungsdauer wird auf 9 Monate verlängert. Es gibt 146.000 LeiharbeiterInnen.

1997 Die Überlassungsdauer wird auf 12 Monate verlängert und das 'Synchronisationsverbot' wird gelockert.

2002 Die Überlassungsdauer wird auf 24 Monate verlängert. Es gibt 308.000 LeiharbeiterInnen.

2003 Die Überlassungsdauer ist jetzt unbegrenzt. Das Synchronisationsverbot fällt – Leiharbeitsfirmen können ihre Beschäftigten sofort rauswerfen, wenn sie keine Arbeit haben.

2006 Laut DGB verdienen LeiharbeiterInnen 29% weniger als ihre fest angestellten KollegInnen.

2008 Es gibt über 28.000 Leiharbeitsfirmen mit etwa 760.000 Beschäftigten, das sind 2,2% aller Beschäftigten.