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  1. Nachtrag II: VHS-Eberwien Skandal

    Happy End?

    Wir lernen Seiten unserer Provinzpolitiker kennen, die wir nie kennenlernen wollten…

    Jetzt hat der VHS-Aufsichtsrat die längst überfällige Konsequenz gezogen und den Geschäftsführer Eberwien beurlaubt. Was schon vor langer Zeit hätte passieren müssen, hätte der Aufsichtsrat tatsächlich als Kontrollorgan funktioniert und die Vorwürfe ernst genommen. Dies tat er aber offensichtlich nicht und machte somit aus dem "Fall Eberwien" einen Fall der fehlenden Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Die im Aufsichtsrat sitzenden Provinzpolitiker verstanden sich als Verteidiger des selbstherrlich agierenden Geschäftsführers, griffen Beschäftigte und ihren Betriebsrat als mögliche „Whistleblower“ an und versuchten bis zuletzt, Eberwien zu halten.

    Was lernen wir daraus?

    Wir lernen: Normale Beschäftigte erhalten eine Kündigung, wenn sie z.B. verdächtigt werden, Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro unterschlagen zu haben (Fall „Emely“). Die lokale Politik-Prominenz geht aber aber davon aus, dass für einen Geschäftsführer einer „öffentlichen“ GmbH andere Spielregeln gelten und auch eine mögliche Unterschlagung von mehreren Tausend Euro nicht problematisch sei. Das lässt tief blicken…

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