Happy End?

Wir lernen Seiten unserer Provinzpolitiker kennen, die wir nie kennenlernen wollten…

Jetzt hat der VHS-Aufsichtsrat die längst überfällige Konsequenz gezogen und den Geschäftsführer Eberwien beurlaubt. Was schon vor langer Zeit hätte passieren müssen, hätte der Aufsichtsrat tatsächlich als Kontrollorgan funktioniert und die Vorwürfe ernst genommen. Dies tat er aber offensichtlich nicht und machte somit aus dem "Fall Eberwien" einen Fall der fehlenden Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Die im Aufsichtsrat sitzenden Provinzpolitiker verstanden sich als Verteidiger des selbstherrlich agierenden Geschäftsführers, griffen Beschäftigte und ihren Betriebsrat als mögliche „Whistleblower“ an und versuchten bis zuletzt, Eberwien zu halten.

Was lernen wir daraus?

Wir lernen: Normale Beschäftigte erhalten eine Kündigung, wenn sie z.B. verdächtigt werden, Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro unterschlagen zu haben (Fall „Emely“). Die lokale Politik-Prominenz geht aber aber davon aus, dass für einen Geschäftsführer einer „öffentlichen“ GmbH andere Spielregeln gelten und auch eine mögliche Unterschlagung von mehreren Tausend Euro nicht problematisch sei. Das lässt tief blicken…

In Abgründe, die wir nie kennenlernen wollten!

Besonders klar kommuniziert dies noch am Montag der CDU-Kreistagsabgeordnete Harald Noack. Er lässt sich im Göttinger Tageblatt zunächst mit der Aussage zitieren: „Wer eine Treibjagd eröffnet, muss sicher sein, dass das Wild zum Abschuss freigegeben ist“. Mit „Treibjagt“ meint Noack wohl die öffentliche Berichterstattung, die den Aufsichtsrat letztlich zum Handeln zwang. Aber verstehen wir das richtig, dass Noack wirklich meint, solch eine Berichterstattung müsse zunächst durch ihn autorisiert werden?

Und Noack führt weiter aus: „Wie die Vorwürfe über angebliches Fehlverhalten des Geschäftsführers der Volkshochschule Göttingen Osterode GmbH an die Öffentlichkeit gelangt sind, ist derzeit der noch einzige Skandal“. Noack meint also zu einem Zeitpunkt, zu dem schon die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hatte, dass nur die öffentliche Berichterstattung skandalös sei und versucht vom wahrscheinlichen Fehlverhalten des Geschäftsführers und totalen Versagen des Aufsichtsrates abzulenken. Was für ein Elend. Es ist übrigens derselbe Noack, der 2011 einen Strafbefehl über 90 Tage wegen fahrlässiger Geldwäsche akzeptierte - bekannt geworden 2012 durch einen „Whistleblower“  …

Was bleibt, ist unser großer Respekt vor den KollegInnen, die sich nicht haben einschüchtern lassen!

Und die Hoffnung, dass auch der kommende Geschäftsführer einen solchen Respekt haben wird....

-----

Hier geht es zu unserem GBE-Ursprungsartikel mit einer Link-Sammlung der Medien-Berichterstattung und zu unserem Nachtrag I hier