Kreismusikschule - erstes Opfer der Landkreisfusion?

ver.di kritisiert Beschlussvorlage von Landrat Reuter

Im folgenden dokumentieren wir die ver.di-Presseerklärung vom 4. Februar 2017:

 

Kreismusikschule - erstes Opfer der Landkreisfusion?

Die Gewerkschaft ver.di und die Lehr- und Honorarkräfte der Kreismusikschule (KMS - in der Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH) sind in großer Sorge um den Erhalt dieser öffentlich verantworteten Bildungseinrichtung.

Einer Beschlussvorlage des Landrates Reuter (SPD) zur Folge, stehen weitreichende strukturelle Veränderungen bis hin zur Zerschlagung der Kreismusikschule an: „Unsere schlimmsten Befürchtungen zur Abwicklung der KMS inkl. dem Verlust der Arbeitsplätze und dem Verlust eines qualitativ hochwertigen und öffentlich zugänglichen musisch-kulturellen Bildungsangebots in der Fläche scheinen sich zu bewahrheiten“, so Frank Ahrens, zuständiger Gewerkschaftssekretär von ver.di.

In der veröffentlichten Vorlage für die Sitzung des Kulturausschusses des Landkreises am 13. Februar heißt es, dass ein geeigneter Partner für die Fortführung des Angebotes der KMS gesucht werden soll. Der „Fokus solle sich auf einen privaten Partner richten, weil dieser erfahrungsgemäß betriebswirtschaftlich ausgerichtet sei“.
Frank Ahrens dazu: „Aufgrund eines Defizits in der Bilanz der KMS wird nun offenbar ein Weg gesucht, sich der öffentlich geförderten musisch-kulturellen Bildung in der Fläche zu entledigen.“

"Groteskes Missmanagment"

ver.di stellt in dieser Situation fest, dass das hohe Defizit ganz überwiegend Ergebnis eines grotesken Missmanagements seitens der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsratsvorsitzenden Marcel Riehtig in den letzten drei Jahren ist: „Es wurde ein immenser und absolut ineffizienter Wasserkopf in der KMS installiert (bestehend aus Verwaltungsdirektor, Musikschuldirektor und Geschäftsführer bei nicht mal 30 Beschäftigten), welcher alleine vermutlich etwa 200.000 € pro Jahr gekostet hat, ohne irgendetwas zu erwirtschaften“ so Frank Ahrens.

Die Beschäftigten der KMS und Eltern von Musikschülern hätten dagegen immer wieder auf die Missstände hingewiesen und auf Abhilfe gedrängt (Defizite bei der Abrechnung von Leistungen, Personalengpässe in der Verwaltung und Buchhaltung). Leider gab es aber durch die Verantwortlichen auf Seiten des Gesellschafters keine Behebung dieser Missstände.
Es sei nun im höchsten Maße schäbig, den Beschäftigten oder gar der betrieblichen Interessenvertretung die Verantwortung für negative Betriebsergebnisse zuzuschreiben. In diesem Zusammenhang wertet es die Gewerkschaft ver.di als ein Zeichen von schierer Verzweiflung der politisch Verantwortlichen, dass die Vorlage des Landrates gegen geltende Rechtsvorschriften der gesetzlichen Mitbestimmung verstößt, indem von zu hohen Kosten die Rede sei, die der Betriebsrat verursacht habe.
Kosten der Mitbestimmungsverfahren hat immer der Arbeitgeber zu tragen – und auch zu verantworten: War es doch die kontinuierliche Missachtung von geltenden Mitbestimmungsvorschriften durch beide eingesetzte Geschäftsführer, die den Betriebsrat nötigte, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

ver.di erklärt: Misswirtschaft darf nicht sein –Bildung für alle gibt es aber auch nicht zum Nulltarif!

Um eine für alle Bevölkerungsschichten zugängliche musische Bildung im Landkreis zu erhalten und anständige Löhne für ein qualifiziertes und engagiertes Personals zu zahlen muss jetzt gehandelt werden:
ver.di fordert von der Politik, Farbe zu bekennen und sich für den Erhalt der KMS als öffentliche und öffentlich geförderte Bildungseinrichtung einzusetzen!
Für die Zukunft der KMS braucht es keinen Wasserkopf an der Spitze, sondern eine fachliche Leitung, die kompetent die KMS in geordnete Bahnen lenkt. Zur Rettung der KMS befürwortet ver.di eine Zukunft der Kreismusikschule unter dem Dach des Landkreises oder eine Kooperation mit der Volkshochschule Göttingen-Osterode.

V.i.S.d.P.: Frank Ahrens, ver.di Göttingen, Für Rückfragen: 0175-262 4309

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Presseerklärung und Änderungsantrag der Gruppe "Linke Piraten Partei+" zum Erhalt der KVHS

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