Neue Rechtsprechung des BAG

 

Das BAG hat zu Betriebsratssitzungen Folgendes entschieden: Eine mangels Übermittlung der Tagesordnung verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung kann durch die im Übrigen ordnungsgemäß geladenen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in der Betriebsratssitzung geheilt werden, wenn dieser beschlussfähig iSd. § 33 Abs. 2 BetrVG ist und die Anwesenden einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen. Nicht erforderlich ist, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen. Praktische Bedeutung: Das BAG hat damit entschieden, wie eine fehlerhafte Ladung heilbar ist. Bisher war umstritten, ob dies nur möglich ist, wenn alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind. Logische Konsequenz dieser Entscheidung ist damit aber auch - und das kommt praktisch sehr häufig vor: Mit den Stimmen aller anwesenden Betriebsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder kann die Tagesordnung der Betriebsratssitzung rechtswirksam geändert werden. BAG, Beschluss vom 15.4.2014, 1 ABR 2/13