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  1. Die 9te Änderung zum SGB II, genannt Rechtsvereinfachungen

    In 11 Jahren seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (welches vieles, aber beileibe nicht alles zum Arbeitslosengeld II regelt) hat dieses Gesetz bereits die 9te Änderung erfahren. Und fast nie ist etwas verbessert worden (zumindest aus Sicht der Betroffenen). Meist ist das Gegenteil der Fall oder die Neuerungen sind unzulänglich.
    In unserer letzten Ausgabe, Nr. 197, berichteten wir über die Änderungen im Wohngeldgesetz und die bevorstehende 9te Änderung zum SGB II. Im August ist diese dann durch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.

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  2. Leiharbeit: Lippenbekenntnisse statt Bekämpfung von Missbrauch

    Es herrscht Land auf, Land ab Einigkeit darüber, dass Leiharbeit Scheiße ist. In der Umgangssprache ist deswegen auch nicht vom 'verleihenden Betrieb' die Rede, sondern vom Sklavenhändler. Dabei müsste Leiharbeit nicht unbedingt etwas Ehrenrühriges sein.

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  3. Neues von der Hartz-IV-Front: Verfassungswidrig oder nicht?

    Seit dem 1. Januar 2005, als das Arbeitslosengeld II (im Volksmunde Hartz IV genannt), die beiden Leistungen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in sich vereinigte, gibt es Probleme damit, Widersprüche und Klagen zuhauf.

    Einige KlägerInnen hatten es nun im letzten Jahre bis vor das Bundesverfassungsgericht geschafft.

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